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Ist es wahr, dass Ausländer und entsprechende, kriminielle Clans sich am Bürgergeld bereichern?
Oft wird in Sensationsmedien und Boulevardzeitungen eine Skandalmeldung veröffentlicht, wonach sich kriminell organisierte Banden ausländischer Herkunft am Bürgergeld bereichern würden.
Faktencheck zum Bürgergeld Bezug
- Der Bürgergeld-Regelsatz beträgt im Jahr 2026 aktuell 563 Euro pro Monat.
- Das reicht kaum, um sich einen Monat lang, jeden Tag einen Döner oder mehr als einen Döner kaufen zu können. Eine Person muss ziemlich knapp haushalten, um mit dem Geld für Ernährung, Kleidung, Strom und andere laufende Lebenshaltungskosten aufzukommen. Da bleibt kaum etwas übrig und schon jetzt sind viele Bürgergeld beziehende Familien auf Hilfsorganisationen angewiesen wie etwa auf die Tafeln. Familien kommen damit kaum über die Runden und schon gar nicht ließe sich damit eine kriminelle Organisation aufbauen oder finanzieren. Vielmehr ist es per Gesetz so, dass sich Kriminelle als arbeitslos melden, wegen der Krankenversicherung sogar müssen, damit sie unauffällig ihren kriminellen Aktivitäten nachgehen. Der Bürgergeld Bezug ist also nicht die Quelle der Bereicherung, sondern ist ein formaler Deckmantel. Ein Krimineller kann sich von Bürgergeld Bezug keine Luxusautos, Luxusuhren oder andere Statussymbole für Reichtum leisten.
- Dieser Betrag bildet die sogenannte Regelbedarfsstufe 1. Für das Jahr 2026 hat die Bundesregierung sogar eine „Nullrunde“ beschlossen, weshalb der Betrag im Vergleich zu den Vorjahren unverändert geblieben ist. Details hierzu können im Informationsportal der Bundesregierung nachgelesen werden. Eine Übersicht über die Verteilung aller Regelsätze bietet zudem der Ratgeber des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
- Wohnkosten: Das Jobcenter übernimmt zusätzlich die tatsächlichen Kosten für Kaltmiete und kalte Betriebskosten, sofern diese als angemessen eingestuft werden. Offizielle Richtlinien zu den Voraussetzungen sind bei der Bundesagentur für Arbeit einsehbar.
- Auch hier kann ein Krimineller nicht einfach eine Luxuswohnung behausen, sondern muss eine Wohnung beziehen, die verhältnismäßig ist für einen Bürgergeld Empfänger. Die Wohnung darf nicht zu teuer sein gemäß dem Amt, sonst muss der Bürgergeld Bezieher eine günstigere Wohnung suchen, welche oftmals eine Sozialbauwohnung darstellt, aber eine gewissen Mietbetrag nicht übersteigen darf. Auch hier kann nicht von einer Bereicherung die Rede sein. Solche eine Wohnung könnte einem reichen Kriminellen nur als Scheinadresse ausreichen, um durch Behörden wie der Polizei nicht aufzufallen, die Finanzen eines Verdächtigen überprüft. Aber sie ist definitv kein Statussymbol.
- Heizkosten: Die Kosten für die Heizung werden ebenfalls separat in angemessener Höhe bezahlt.
- Die wohnung eines Bürgergeld Empfängers darf einen bestimmten, vorgeschriebenen Regelverbrauch nicht übersteigen, sonst muss sie für diesen Mehrverbrauch selbst bezahlen. Diese Prüfung geschieht regelmäßig durch das Amt bei der aktuell eingereichten Betriebskostenabrechnung.
- Mehrbedarfe: In bestimmten Lebenslagen gibt es zusätzliche Zuschläge (z. B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehung oder für dezentrale Warmwassererzeugung).
- Auch hier gibt es gesetzliche Grenzen für den Antrag und dieser wird auf tatsächlichen Bedarf durch die Ämter geprüft anhand von einzureichenden Belegen.
Die finanzielle Unterstützung setzt sich aus verschiedenen Säulen zusammen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Bedarfe stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereit.